|
|
Aktuelles |
|
|
FLUGSICHERHEITSSEMINARFÜR PILOTEN/PILOTINNEN DER ALLGEMEINEN LUFTFAHRT Freitag, 24. April 2009 / Samstag, 25. April 2009
Neue SLOT Vergabe in LOWW und LOWI ab 1. Juli 2008 Die neuen Regeln wurden kaum verlautbart, AOPA Austria hat seine Stellungnahme abgegeben. Nachlese AOPA Seminar 14.3.2007
Einer Anregung des Forums "motorflug.at" folgend hat AOPA Austria ein
Seminar zum Thema - Die Verlängerung von "Berechtigungen" nach JAR-FCL
(Class Ratings SEP, TMG, MEP, Instrument Rating, Type Ratings) -
veranstaltet. Ein Nachlese der
Vorträge
finden Sie hier Refresher gefällig? Was tun bei einer Interception? Mal ehrlich: wissen Sie was zu tun ist wenn in der Luft neben Ihnen ein Militärflugzeug auftaucht und mit den Flügeln wackelt? Offensichtlich eine Interception! Was tun ? Lesen Sie mal unseren Refresher. Danke an Capt. Schmidleitner für die Zusammenstellung Erste Sitzung der Arbeitsgruppe Flight Ops Die erste Sitzung der Arbeitsgruppe Flight Ops wurde am 25.9.2004 durchgeführt. Details hier. Flugsicherungsgebühren für VFR Flüge Eine neue EU-Richtlinie sieht Gebühren der Flugsicherung auch für VFR Flüge vor. AOPA hat dagegen Einwand erhoben. Lesen Sie mehr hier! Urteil gegen Flughafen Linz
Das
URTEIL gegen den Flughafen Linz wegen illegal verrechneter
Landegebühren ist nun auch in letzter Instanz
bestätigt worden. Es kann online auf
http://www.mfu.at/urteillinz.htm eingesehen
werden
Lärmschutz
LOAV
Versicherung Polen Blazej Krupa KTL - AOPA Poland
Informationen JAR/FCL Deutschland Stand 19.6.2004 Hier erfahren Sie alle wichtige Infos über JAR/FCL in Deutschland IFR Verfahren nach LOAV:
Aufgrund
der hohen VFR Verkehrsdichte auf den Flugplätzen LOAV und LOAN und um
eventuellen Lärmbeschwerden vorzubeugen, ersuchen wir, das IFR Verfahren
LOAV nur bei Notwendigkeit ( z.B. Basis unter 4000 ft MSL) zu fliegen. Bei
VMC sollten Sie, so bald als möglich IFR canceln und VFR weiterfliegen.
Sie
können das volle IFR- Verfahren auch VFR fliegen und bei 'Sierra' in das
veröffentlichte VFR Platzrunden- Verfahren einfliegen.
Bitte
bedenken Sie, dass dieses IFR Verfahren unter 3500 ft MSL in Luftraum-
Klasse E (ab dem Procedure Turn inbound) liegt und laut LVR für die
Zusammenstoßvermeidung ausschließlich die Piloten verantwortlich sind
(sehen und gesehen werden!) bzw. die Luftraumbeobachtung unter keinen Umständen
vernachlässigt werden darf. Da Teile des Verfahrens im Beschränkungsgebiet Felixdorf liegen, sollte dieses IFR- Verfahren immer nur in Absprache mit ATC geflogen werden. IFR Verfahren nach LOAN:
|
||