Flight Ops Meeting 25.09.2004 |
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Die Inhalte der praktischen Ausbildung sind
in der JAR-FCL 1, Section 2 recht detailliert beschrieben (AMC FCL
1.125) [deutsches Äquivalent ist die 1. DV LuftPersV]:
Es geht aus dieser Aufzählung jedoch keineswegs hervor, wie diese
Übungen in die einzelnen Unterrichtseinheiten (“Lessons”) einzubauen sind.
Einige (viele?) Ausbildungsbetriebe haben zwar solch einen „Lesson
Syllabus“, der meist auch als „Training Record“ für den Schüler verwendet
wird. Ein solcher Ausbildungs-Plan ist z.B. bei
der mfu-wien in Verwendung.
In verschiedenen Publikationen und vor allem
auch im Internet wurden vehemente Klagen über die Modalitäten bei der
Einführung der JAR-FCL in Deutschland publiziert.
Im Licht dieser Äußerungen scheint die Aussage „JAR-FCL wird in Österreich
genau so wie in Deutschland eingeführt“ eher bedrohlich.
Insbesondere die aus Deutschland gemeldete, an Schikane grenzende
Auslegung der medizinischen Bestimmungen gibt Grund zu Besorgnis.
Es ist geplant, die folgenden Seminare zu veranstalten: 2004:
2005:
Informationsabend für PPL-Inhaber „Einführung der JAR-FCL“, da geplant ist, dass PPL-Inhaber zum Umtausch ihrer Lizenz in eine JAR-FCL Lizenz bestätigen müssen, „sich selbst mit der JAR-FCL vertraut gemacht zu haben“.
Mit Vertretern der OZB konnte bereits
eine Besprechung zum Thema ICAO-Karte geführt werden.
Seitens OZB wurde anerkannt, dass es zweckmäßig ist, wenn die
Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Benutzer über
Interessenvertretungen koordiniert werden. Ein
fixer Zeitplan für die Produktion der ICAO Karte lässt sich leider nicht
erstellen. Ziel ist es, jeweils vor „Sommerbeginn“ die neue Karte zu
publizieren. Daraus ergibt sich ein ungefährer „Redaktionsschluss“ vor
Weihnachten.
Die Zielsetzung der Initiative „Fliegen ohne Flugleiter“ ist:
Als Vorteile einer Regelung, die ein „Fliegen ohne Flugleiter“ erlaubt ist insbesondere zu nennen:
Jedenfalls muss aber sichergestellt
sein, dass eine solche Regelung auch von den betroffenen Flugplätzen
getragen wird, und auch ihrem Wunsch entspricht.
„Fliegen ohne Flugleiter“ gibt es bereits in den folgenden
Ländern: Dänemark, Deutschland, Finnland,
Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Schweiz, Australien,
Kanada, USA. Eine Sub-Arbeitsgruppe wird
das Projekt weiter verfolgen.
Die Informationen über
Naturschutzgebiete sind nicht übersichtlich zugänglich.
In der ICAO Karte und den Sichtflugkarten in der AIP sind die
Naturschutzgebiete (Nationalparks) zwar als Gebiete mit grüner
Umrandung eingezeichnet, aber es fehlt eine Erläuterung, was denn
nun in diesem Gebieten beschränkt oder verboten ist. AOPA wird bei ACG beantragen, die Angaben in der AIP den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Bei OZB wird beantragt, in der ICAO Karte nur die Gebiete einzuzeichnen, wo tatsächlich Beschränkungen für die Luftfahrt bestehen und insbesondere (trotz aller juristischen Schwierigkeiten) einen Weg zu finden, der die luftfahrtgerechte Information über solche Beschränkungen ermöglicht.
In Österreich sind gemäß LVR Sichtflüge in einer Höhe von mehr als 3000 ft MSL bzw. mehr als 1000 ft GND, „whichever is higher“, nach der „semicircular rule“ mit „Standard“ Altimeter Setting („Flight Level“) durchzuführen. In der AIP heißt es darüber hinaus:
In einem bergigen Land wie Österreich (mit vielen Talflugwegen) scheint eine so niedrige allgemeine „Transition Altitude“ für VFR-Flüge nicht praxisgerecht. Eine Angleichung an die deutschen Bestimmungen wird bei ACG/OZB beantragt. Jedenfalls sollte auch die AIP Textierung:
präzisiert werden.
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