AOPA Österreich

Flight Ops Meeting 25.09.2004


 

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Flight Ops Meeting
Interception Signals

 

1. Strukturierter Lesson Syllabus für PPL Ausbildung

Die Inhalte der praktischen Ausbildung sind in der JAR-FCL 1, Section 2 recht detailliert beschrieben (AMC FCL 1.125) [deutsches Äquivalent ist die 1. DV LuftPersV]: Es geht aus dieser Aufzählung jedoch keineswegs hervor, wie diese Übungen in die einzelnen Unterrichtseinheiten (“Lessons”) einzubauen sind. Einige (viele?) Ausbildungsbetriebe haben zwar solch einen „Lesson Syllabus“, der meist auch als „Training Record“ für den Schüler verwendet wird. Ein solcher Ausbildungs-Plan ist z.B. bei der mfu-wien in Verwendung.

Eine detaillierte Ausarbeitung zum Thema „Integrierte Flugausbildung – Eine Möglichkeit, die Ausbildung von Privatpiloten effizienter zu gestalten“ wurde in der Arbeitsgruppe diskutiert. Eine Sub-Arbeitsgruppe wurde beauftragt, einen AOPA-„Strukturierten Lesson Syllabus“ zu erstellen. Dieser könnte eine Hilfestellung für Institutionen (z.B. Vereine) sein, die in Zukunft gemäß JAR-FCL Privatpiloten ausbilden.

In diesem Zusammenhang wurde auch erwähnt, dass allgemein dem „Briefing“ vor einer Flugstunde zu wenig Augenmerk geschenkt wird. Das mag auch damit zusammen hängen, dass etwaige Vergütungen für Fluglehrer meist nur an den Flugzeiten gemessen werden.


2. JAR FCL – Handlungsbedarf für AOPA?

In verschiedenen Publikationen und vor allem auch im Internet wurden vehemente Klagen über die Modalitäten bei der Einführung der JAR-FCL in Deutschland publiziert. Im Licht dieser Äußerungen scheint die Aussage „JAR-FCL wird in Österreich genau so wie in Deutschland eingeführt“ eher bedrohlich. Insbesondere die aus Deutschland gemeldete, an Schikane grenzende Auslegung der medizinischen Bestimmungen gibt Grund zu Besorgnis.

AOPA wird prüfen, ob die JAR-FCL 3 tatsächlich die von den deutschen Luftfahrern beklagten Auslegungen zulässt, oder aber wie behauptet die deutschen Bestimmungen über das JAR-FCL Erfordernis hinausgehen, und somit in dieser Form sicher nicht in Österreich implementiert werden sollten.


3. AOPA Veranstaltungen

Es ist geplant, die folgenden Seminare zu veranstalten:

2004:

  • Seminar für IFR-Lehrer (nur General Aviation, nicht Lehrer aus Lufttransportunternehmen); Dauer 1 – 1 ½ Tage

2005:

  • Weiterbildungsseminar für Fluglehrer, ausgehend vom Thema „Flugunfalluntersuchung“ und verbunden mit einem Besuch der Flugunfalluntersuchungs-Stelle; Dauer 1 – 1 ½ Tage
  • Seminar für Ausbildungsleiter (womöglich in Zusammenarbeit mit ACG)
  • Weiterbildungsseminar für PPL-Inhaber; 1 Tag

Informationsabend für PPL-Inhaber „Einführung der JAR-FCL“, da geplant ist, dass PPL-Inhaber zum Umtausch ihrer Lizenz in eine JAR-FCL Lizenz bestätigen müssen, „sich selbst mit der JAR-FCL vertraut gemacht zu haben“.


4. ICAO Karte

Mit Vertretern der OZB konnte bereits eine Besprechung zum Thema ICAO-Karte geführt werden. Seitens OZB wurde anerkannt, dass es zweckmäßig ist, wenn die Wünsche, Anregungen und Beschwerden der Benutzer über Interessenvertretungen koordiniert werden. Ein fixer Zeitplan für die Produktion der ICAO Karte lässt sich leider nicht erstellen. Ziel ist es, jeweils vor „Sommerbeginn“ die neue Karte zu publizieren. Daraus ergibt sich ein ungefährer „Redaktionsschluss“ vor Weihnachten.

AOPA hat vorgeschlagen, vor definitiver Ausgabe einer neuen Karte eine limitierte Ausgabe für einen „Beta-Test“ zu produzieren. Diese Karten würden über AOPA an Beta-Tester in ganz Österreich ausgegeben. Die Beta-Test Phase sollte ca. 1 Monat sein. Die Kommentare der Beta Tester werden von AOPA gesammelt , der OZB übergeben und vor endgültiger Produktion der ICAO Karte berücksichtigt.

Der Vorschlag wurde von der OZB zur Kenntnis genommen und vereinbart, zu diesem Thema demnächst eine gesonderte Besprechung abzuhalten. AOPA steht für Anregungen und Korrektur-Wünsche zur ICAO Karte als Anlaufstelle und Übermittler zur OZB zur Verfügung.


5. Fliegen ohne Flugleiter

Die Zielsetzung der Initiative „Fliegen ohne Flugleiter“ ist:

„Wir wollen in der Allgemeinen Luftfahrt den Erhalt von Flugplätzen sichern und den Service für Piloten verbessern, sowie die Anpassung an international übliche Regelungen erwirken, ohne dabei die Sicherheit zu kompromittieren.“

Als Vorteile einer Regelung, die ein „Fliegen ohne Flugleiter“ erlaubt ist insbesondere zu nennen:

  • Reduzierung der Personalkosten
  • Verlängerung der Öffnungszeiten
  • Stärkung der Eigenverantwortung von Piloten.


Die Zielgruppe des Projekts wäre: Verkehrsarme Flugplätze

  • Verkehrsstarke Flugplätze zu verkehrsschwachen Zeiten

Jedenfalls muss aber sichergestellt sein, dass eine solche Regelung auch von den betroffenen Flugplätzen getragen wird, und auch ihrem Wunsch entspricht. „Fliegen ohne Flugleiter“ gibt es bereits in den folgenden Ländern: Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Norwegen, Schweden, Schweiz, Australien, Kanada, USA. Eine Sub-Arbeitsgruppe wird das Projekt weiter verfolgen.
 

6. Naturschutzgebiete

Die Informationen über Naturschutzgebiete sind nicht übersichtlich zugänglich. In der ICAO Karte und den Sichtflugkarten in der AIP sind die Naturschutzgebiete (Nationalparks) zwar als Gebiete mit grüner Umrandung eingezeichnet, aber es fehlt eine Erläuterung, was denn nun in diesem Gebieten beschränkt oder verboten ist.
Die Beschränkungen sind nur aus Landesgesetzblättern ersichtlich.

Auch die AIP hilft nicht viel weiter, die Angaben in der AIP sind teils unvollständig, veraltet oder gar irreführend.
Schon 1996 hat Erich Tuscher in einem Artikel in der „Flugsportzeitung“ die Problematik umfassend beschrieben. Seitdem ist die Sache durch Etablierung neuer Nationalparks noch komplizierter geworden.

AOPA wird bei ACG beantragen, die Angaben in der AIP den tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen. Bei OZB wird beantragt, in der ICAO Karte nur die Gebiete einzuzeichnen, wo tatsächlich Beschränkungen für die Luftfahrt bestehen und insbesondere (trotz aller juristischen Schwierigkeiten) einen Weg zu finden, der die luftfahrtgerechte Information über solche Beschränkungen ermöglicht.


7. Reiseflughöhen für Sichtflüge

In Österreich sind gemäß LVR Sichtflüge in einer Höhe von mehr als 3000 ft MSL bzw. mehr als 1000 ft GND, „whichever is higher“, nach der „semicircular rule“ mit „Standard“ Altimeter Setting („Flight Level“) durchzuführen. In der AIP heißt es darüber hinaus:

Sichtflüge innerhalb von CTR oder bestimmten Bereichen von TMA, für die Sichtflugverfahren verlautbart sind, haben die Höhenmessereinstellverfahren für Instrumentenflüge ... anzuwenden.

In einem bergigen Land wie Österreich (mit vielen Talflugwegen) scheint eine so niedrige allgemeine „Transition Altitude“ für VFR-Flüge nicht praxisgerecht. Eine Angleichung an die deutschen Bestimmungen wird bei ACG/OZB beantragt. Jedenfalls sollte auch die AIP Textierung:

.... innerhalb von CTR oder bestimmten Bereichen von TMA, für die Sichtflugverfahren verlautbart sind,....

präzisiert werden.


 

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