Mitflugplattformen

Immer wieder taucht die Frage auf, inwieweit Mitflug-Plattformen wie Wingly etc. gesetzeskonform sind.

Hier eine entsprechende Stellungnahme vom Leiter des Sachgebietes Verfahren – Allgemeine Luftfahrt / PGA der AustroControl:

Aufgrund der derzeitigen Rechtslage ist eine Zustimmung/Genehmigung für derartige Plattformen nicht vorgesehen.
Es gibt dafür eine einheitliche EU-weite Regelung auf der EASA Homepage, die daher auch in Österreich gilt:

https://www.easa.europa.eu/charter-promote-safety-non-commercial-general-aviation

Wesentlich ist dabei, dass die Plattformen der EU- Charter entsprechen.

Für die Piloten ist wesentlich, der Informationspflicht an die Passagiere nachzukommen, außerdem das Einhalten der NCO sowie der „Cost Shared“ Regel (Selbstkostenflüge).

Inhaltlich sehr wichtig ist die Information, dass es sich um „Flugsport“ handelt und daher ggf. Versicherungen wie z.B. Lebensversicherungen leistungsbefreit sein können.