AOPA unterstützt ihre Mitglieder

Oberlandesgericht Linz lässt ordentliche Revision zu – AOPA begrüßt Klarstellung durch den OGH; Wir schaffen Rechtssicherheit für die Prüfertätigkeiten unserer Mitglieder

Linz/Buchkirchen, 30. Jänner 2026 – In der Rechtssache eines Fluglehrer/Prüfer gegen ein Vermietungsunternehmen hat das Oberlandesgericht Linz (OLG) als Berufungsgericht mit Beschluss vom 29. Jänner 2026 entschieden, dass die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) zulässig ist. Damit wurde der bisherige Ausspruch des Berufungsurteils vom 11. Dezember 2025, wonach eine ordentliche Revision nicht zugelassen wurde, abgeändert. 

AOPA, erklärt dazu:
„Wir begrüßen diese Entscheidung ausdrücklich und haben uns für unser Mitglied, aber auch alle anderen Prüfer stark gemacht. Das OLG Linz erkennt damit an, dass eine klärungsbedürftige, erhebliche Rechtsfrage vorliegt und eine Befassung des OGH gerechtfertigt ist. Es geht um eine präzise Abgrenzung des Regelungsumfangs und um Rechtssicherheit für vergleichbare Fälle.“

Hintergrund der Entscheidung ist, dass das OLG Linz nunmehr festhält, es sei eine Fehlbeurteilung in der rechtlichen Beurteilung nicht auszuschließen, die maßgebende Rechtsfrage sei nicht selbstverständlich und auch nicht schon nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig gelöst. Deshalb wurde die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO doch für zulässig erklärt. 

Der Beschluss betrifft insbesondere Fragen zur Anwendung von § 52 LFG bzw. unionsrechtlichen Vorgaben im Zusammenhang mit Befähigungsüberprüfungen im Rahmen der Verlängerung einer bestehenden Lizenz sowie zur Einordnung der Verantwortung als „verantwortlicher Pilot“ bei derartigen Überprüfungen.  § 52 LFG regelt wer als PIC gilt:

Bei Ausbildungs- und Übungsflügen bzw. bei Prüfungsflügen in Begleitung von Zivilfluglehrern bzw. Prüfern gelten diese als verantwortliche Piloten (§ 125).

„Wir sind überzeugt, dass eine Entscheidung des OGH zur notwendigen Klarstellung beitragen wird“, so die AOPA weiter. „Gerade bei potentiell zahlreichen ähnlich gelagerten Konstellationen ist eine eindeutige höchstgerichtliche Leitlinie im Interesse unserer Mitglieder, die Pürfer sind. Gleichzeitig danken wir unserem Rechtsanwalt Dr. Alfred Holzer, 1040 Wien,  für die hervorragende juristische Argumentation.

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